Die Unfallabsicherung ist im siebten Sozialgesetzbuch SGB VII geregelt. Versicherungsschutz besteht nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Es ist zu beachten, dass auch bei diesen Unfällen die Leistungen an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft sind.
Falls die gesetzliche Versicherung leistet,
ist der Schutz zudem meistens nicht ausreichend. Es empfiehlt sich daher unbedingt (vor allem auch für Kinder) eine private Versicherung. Diese leistet rund um die Uhr für alle Unfälle. Für diese Versicherung bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich mit sehr preiswerten Sonderangeboten und vielen Leistungs- Zusätzen:
